ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Beherbergung in unseren Ferienwohnungen
Liebe Gäste,
wir bemühen uns, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört, dass wir uns besonders für Sie stark machen, wenn Ihnen etwas nicht gefällt. So zögern Sie niemals an uns heranzutreten, wenn wir etwas an unserem Angebot verbessern können. Gleichwohl bitten auch wir Sie, unsere Wohnungen sorgsam zu behandeln und an einer bleibenden Qualität mitzuwirken.
Aus beidem ergeben sich Rechte und Pflichten für die Vertragspartner, die wir in diesen AGB zusammen gestellt haben:
§1 GELTUNG DER AGB
- Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die Überlassung unserer Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Eigentümers. Die Leistungen des Eigentümers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.
- Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Eigentümer sie schriftlich bestätigt hat.
§2 BUCHUNG & ZAHLUNG
- Buchungen der Ferienwohnungen können auf mehreren Wegen erfolgen. Mit dem Formular auf der Internetseite www.witthuuske.de erfolgt der Vorgang automatisiert. Wenn Ihre Daten erfolgreich gesendet wurden, erhalten Sie nach kurzer Zeit eine Buchungsbestätigung per Email. Vor dem Abensenden des Formulars müssen die AGB bestätigt werden.
- Formlose Buchungen per Telefon oder Email sind möglich, die dann wiederum von uns in das Buchungssystem eingetragen werden. Die Buchungsbestätigung enthält einen Link zu den AGB. Die Anzahlung gilt als Annahme der AGB.
- Die Gäste sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage ab und erheben die Gäste hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
- Nach Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig, die binnen einer Woche beglichen werden muss. Die Anzahlung kann entweder per Überweisung (Zahlungsart Rechnung), oder auch per Kreditkarte und PayPal auf der Internetseite beglichen werden. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung unverzüglich zu begleichen. Ist die Anzahlung nach 9 Tagen nicht verbucht, kann der Eigentümer die Buchung stornieren. Wir behalten uns zudem vor, die Zahlungsweise Paypal und Kreditkarte zeitweise nicht anzubieten.
- In unseren Preisen sind Kosten für Endreinigung, Nutzung der Waschmaschine und des Trockners, Basisausstattung, Handtücher, Bettwäsche, sowie Strom- und Wasserverbrauch bereits enthalten.
- Bei Zahlungsverzug erheben wir die gesetzlichen Verzugszinsen, sowie eine Gebühr von 15 Euro für jede Mahnung. Alle weiteren Kosten eines Inkassoverfahrens tragen die Gäste.
- Empfangsgebühren für Zahlungen per Kreditkarte und PayPal übernehmen wir gerne für Sie.
- Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.Wir erstellen Ihnen spätestens im Anschluss an Ihre Reise eine Rechnung.
- Die von der Gemeinde Krummhörn erhobene Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Übernachtungspreises und wird getrennt von den Gästen erhoben.
- Informationen zur Verwendung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
- Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres übernachten als Zusatzgäste kostenlos, Kinder bis 12 Jahren zahlen den halben Aufpreis.
§3 AN- & ABREISE
- Ihre Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Abreisen sollen am letzten Tag bis 10:00 Uhr erfolgen. Natürlich sind wir bemüht, auf Ihre Wünsche einzugehen und sprechen gerne auch individuelle Vereinbarungen mit Ihnen ab. Ist die Ferienwohnung z.B. nicht direkt weiter vermietet, ist auch eine spätere Abreise kostenlos möglich. Wir behalten uns jedoch vor, einen zusätzlichen Tag zu berechnen, wenn die Gäste ohne Absprache länger in der Ferienwohnung verbleiben.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Vereinbarung. Es steht ein Schlüsselsafe im Außenbereich zur Verfügung, in dem wir Ihnen die Hausschlüssel hinterlegen können. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne persönlich. In diesem Fall teilen Sie uns bitte 1-2 Stunden vor Anreise die zu erwartende Ankunftszeit mit. Die Schlüsselübergabe bei Abreise erfolgt ebenfalls nach individueller Vereinbarung persönlich oder durch Ablage im Schlüsselsafe.
- Bitte hinterlassen Sie die Ferienwohnung aufgeräumt und besenrein. Waschen Sie benutztes Geschirr bitte gründlich ab. Prüfen Sie noch einmal, ob es Schäden gibt und melden Sie diese ggf.
§4 PFLICHTEN DER GÄSTE / IHR AUFENTHALT
- Die Gäste verpflichten sich, die gebuchten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Vertragerhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, sind die Gäste verpflichtet, dies unverzüglich beim Eigentümer anzuzeigen. Die Gäste haften für eigens verursachte Schäden, einschließlich verlorener Schlüssel.
- Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Eigentümer gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses beim Eigentümeer eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
- Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Gäste verpflichtet, alles im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
- Es dürfen nur so viele Personen in der Ferienwohnung übernachten, wie bei der Buchung angegeben. Zusätzliche Personen sind dem Eigentümer zu melden und werden mit einem Zusatzentgeld berechnet.
- Der Brennholz-Ofen in der Hinterhauswohnung darf nur benutzt werden, wenn sich die Gäste die Anleitung sorgfältig durchgelesen haben, die darin beschriebenen Schritte befolgen und sich imstande sehen, einen Ofen zu bedienen.
- Von 22:00 bis 07:00 gilt die Nachtruhe. Grundsätzlich verpflichten sich die Gäste, im Garten und auf der Terrasse zu einem angemessenen Verhalten gegenüber Nachbarn, was Lautstärke, Geruchsbelästigung durch Feuer und Grillen, sowie ähnlichen Dingen angeht.
- Bei Verlassen der Wohnung sind Fenster zu schließen und Türen zu verriegeln. Die Innen-Beleuchtung des Hauses muss ausgeschaltet werden. Die Dachfenster können zur Lüftung geöffnet bleiben, da sie mit einem Regensensor ausgerüstet sind. Dies gilt natürlich nur, wenn sie elektrisch und nicht manuell geöffnet wurden.
- In den Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur auf den Außenanlagen gestattet. Wird entgegen dieses Verbots dennoch im Haus geraucht, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt und eine Reinigungspauschale von 200 Euro erhoben werden.
- Der Müll ist nach Wertstoffen, Papier und Restmüll zu trennen. Dafür stehen in der Wohnung Behälter und auf dem Grundstück die entsprechenden Mülltonnen zur Verfügung. Gläser gehören nicht in den Hausmüll und sind bei der im Dorf befindlichen Sammelstelle einzuwerfen.
§5 HAUSTIERE
- Das Mitbringen von Haustieren ist in Ausnahmen möglich, aber nur nach schriftlicher Absprache mit dem Eigentümer. Wir sind selbst Tierfreunde, allerdings ist nicht jedes Tier für die Ferienwohnung geeignet. Aufgrund der Auswahl von empfindlichen Materialien wie z.B. dem Parkett, ist uns der sorgsame Umgang mit der Wohnung wichtig. Wir erlauben Tiere daher nur, wenn Sie diesen Anspruch mit Ihren Tieren vereinbaren können.
- Für die Unterbringung von Tieren erheben wir eine angemessene Tagespauschale. Außerdem behalten wir uns nach individueller Vereinbarung eine Kaution vor.
- Werden unabgesprochen oder sogar entgegen der Absprache Haustiere mitgebracht, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei einer Nichtanreise und eine Reinigungspauschale von 200 Euro an.
§6 STORNIERUNG / REISERÜCKTRITT
- Ein Reiserücktritt ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Es ist ein Schadensersatz zu zahlen, falls es nicht gelingt die Wohnung erneut zu vermieten. Dieser staffelt sich wie folgt:
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22 bis 28 Tage vor Mietbeginn = 30% fällig
15 bis 21 Tage vor Mietbeginn = 40% fällig
8 bis 14 Tage vor Mietbeginn = 50% fällig
1 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 70% fälligKulanz-Regelung bei Corona: wenn wir die Anreise aufgrund eines niedersächsischen Beherbergungsverbots nicht anbieten können, erstatten wir den Reisepreis auch innerhalb der Stornierungsfrist. Wenn die Anreise Ihrerseits wegen einer Corona-Erkrankung rechtlich nicht möglich ist, wandeln wir den Reisepreis gerne in einen Gutschein um bzw. verlegen in Absprache mit Ihnen die Reise in die Zukunft.
- Sie können im Falle einer Stornierung auch ErsatzmieterInnen stellen, die der Eigentümer schriftlich bestätigen muss. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten. Natürlich bemühen wir uns ebenfalls, die Wohnung neu zu vermieten und sehen bei Erfolg vom Schadensersatz ab bzw. rechnen entsprechende Beträge an. Dennoch empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um für einen solchen Fall gewappnet zu sein.
- Falls eine Stornierung von unserer Seite erfolgen muss, wegen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Überlassung der Wohnung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Ein weiterer Schadensersatz für z.B. Anreise und Hotelkosten wird nicht gewährt. Natürlich würden wir uns in diesem unwahrscheinlichen Fall in Absprache mit Ihnen auch bemühen, adäquaten Ersatz zu stellen.
- Eine Stornierung durch den Eigentümer ist ebenfalls möglich, wenn er begründeten Anlass zur Vermutung hat, dass eine Unterbringung der Gäste die Sicherheit oder den (Haus-)Frieden mit ihm, anderen Mietern oder Nachbarn gefährdet, das Ansehen des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährdet, die Buchung unter Vortäuschung einer falschen Identität erfolgt ist oder die Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
- Für Stornierungen von Reisen, die über einen Drittanbieter gebucht wurden (Airbnb, Booking etc.) gelten die Bedingungen des Anbieters.
§7 HAFTUNG
- Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Eigentümer ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
- Die An- und Abreise der Gäste erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
- Der Eigentümer haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen nach §§ 701 f. BGB. Die Nutzung des Schließfachs stellt nur eine erweiterte Diebstahlsicherung dar, aber keineswegs eine Sicherheitsgarantie durch den Eigentümer.
- Die Gäste verpflichten sich, vor Antritt der Reise, ihre bestehende Haftpflichtversicherung zu überprüfen und sicher zu stellen, dass auch Schäden durch Kinder von der Versicherung abgedeckt sind.
§8 WLAN / INTERNET NUTZUNG
- Der Eigentümer unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet den Gästen für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
- Der Eigentümer gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere MitnutzerInnen zuzulassen und den Zugang der Gäste ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Eigentümer behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Das WLAN-Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wollen die Gäste Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
- Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Daten können daher theoretisch von versierten Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Gäste. Für Schäden an digitalen Medien, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Eigentümer keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Eigentümer und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte sind die Gäste selbst verantwortlich. Besucht er/sie kostenpflichtige Internetseiten oder gehen Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihnen zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie werden insbesondere:
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- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
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- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
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- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
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- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
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- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
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- Die Gäste stellen den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch die Gäste und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennen die Gäste, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weisen sie den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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- Die Gäste sind damit einverstanden, dass die Nutzung des WLANs protokolliert wird. Dabei werden nicht die Inhalte erfasst, sondern die Nutzungszeit und -dauer, sowie die Adresse des Endgerätes. Dies ist notwendig um im Falle eines Gesetzesbruchs nachzuvollziehen, welches Endgerät Verursacher ist. Der Eigentümer hat jenseits dieser Vorfälle kein Recht, die Daten einzusehen.
- Laden die Gäste über längere Zeit große Datenmengen herunter oder hoch, so ist die Bandbreite des Vorgangs technisch zu begrenzen, damit die Leitung nicht für weitere Gäste überlastet wird. Ein Download sollte mit max. 2 Megabyte pro Sekunde erfolgen, ein Upload mit max. 350 Kilobyte.
§10 WASCHRAUM
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- Die Nutzung des Waschraums am hinteren Teil des Hauses steht beiden Ferienwohnungen zur Verfügung. Die Nutzungszeit ist auf 10:00 – 19:00 Uhr beschränkt, um die Gäste der Hinterhauswohnung nicht zu stören.
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- Fertige Wasch- und Trocknerladungen sollten binnen von einer Stunde entfernt werden, damit das Gerät für weitere Gäste frei wird. Wird diese Zeit überschritten, berechtigt es andere, die Wäsche zu entnehmen und für die Abholung bereit zu legen.
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- Der Waschraum ist jederzeit verschlossen zu halten.
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- Die Mitnahme von Waschpulver, Reinigungsmitteln oder anderen Gütern aus dem Waschraum ist nicht gestattet.
- Die Nutzung des Gefrierschranks ist kostenlos möglich. Bitte sprechen sie uns jedoch vorher an, da das Gerät meistens ausgeschaltet bleibt, bis eine Anmeldung erfolgt.
§11 DATENSCHUTZ
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- Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite www.witthuuske.de einsehbar.
§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Objekt kann nicht gewährleistet werden. Der Eigentümer behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleich- oder höherwertig sind.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Eigentümers.
Stand:
26.11.2020